| 1. | artmix® erbringt im rahmen des "pimp my shop"-auftrages architektonische und innenarchitektonische leistungen in den folgenden drei leistungsphasen:
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| 1.1 | "pimp my shop"-phase 1: baustellenaufnahme, machbarkeitsprüfung, entwicklung des schriftlichen "pimp my shop"-konzeptes, |
| 1.2 | "pimp my shop"-phase 2: entwurf/konzeptplanung, detailplanung/ausschreibung, vergabevorbereitung der seitens des auftraggebers zu beauftragenden handwerksunternehmen, |
| 1.3 | "pimp my shop"-phase 3: baustellenorganisation/-überwachung.
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| 2. | jede dieser drei "pimp-my-shop"-phasen wird seites artmix® dem kunden pauschal angeboten, jede phase wird vom kunden eigens beauftragt. die auftragserteilung zur leistungsphase 1 erfolgt unabhängig davon, ob der auftrag zur leistungsphase 2 erfolgt oder nicht. die auftragserteilung zur leistungsphase 2 erfolgt unabhängig davon, ob der auftrag zur leistungsphase 3 erfolgt oder nicht.
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| 3. | der pauschalpreis für die "pimp-my-shop"-phase 1 beträgt 1.998,- €. auch die phasen 2 und 3 werden von artmix® jeweils pauschal, entsprechend den kundenspezifisch individuell erforderlichen leistungen angeboten, vom auftraggeber beauftragt und von artmix® erbracht.
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| 4. | die im rahmen von terminen beim auftraggeber entstehenden an-, abfahrtkosten, übernachtungskosten und spesen werden durch die abrechnung der entfernungskilometer der an- und abfahrten mit 0,60 € je gefahrenen Kilometer abgegolten.
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| 5. | die artmix® vermeidet die verletzung von bestehenden patent-, marken- oder gebrauchsmusterschutzrechten nach bestem wissen, übernimmt aber keine gewährleistung für die eventuelle verletzung bestehender markenrechte oder gebrauchsmusterschutzrechte. eventuell vom auftraggeber gewünschte und veranlasste diesbezügliche prüfungen erfolgen durch patentanwälte zu lasten des auftraggebers.
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| 6. | alle genannten summen verstehen sich in euro und zzgl. der gesetzlichen mehrwertsteuer. die mehrwertsteuer für grafische und planerische leistungen wird bei ausländischen kunden innerhalb der eu nicht erhoben.
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| 7. | kommt es bezüglich der seitens der artmix® erstellten planung zu notwendigen
architektonischen änderungen des mauerwerkes, so schaltet die artmix® in jedem fall ein
statikbüro zur neuberechnung der statik zu der baulichen maßnahme ein. dieses büro übernimmt gegenüber dem auftraggeber der artmix® die gewährleistung für die getätigten berechungen und angaben.
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| 8. | für die leistungen der handwerksunternehmen, die mit der umsetzung, dem bau und der realisierung vom auftraggeber beauftragt werden, übernimmt artmix® keine gewährleistung gegenüber dem auftraggeber.
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| 9. | salvatorische klausel: die unwirksamkeit einzelner bestimmungen berührt die gültigkeit der
geschäftsbedingungen im übrigen nicht.
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| 10. | artmix® ist eine eingetragene marke der tartsch und tartsch gmbh. geschäftsführer: henning tartsch, handelsregister-nr. 381207, registergericht freiburg.
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| 11. | erfüllungsort ist konstanz. es gilt deutsches recht unter ausschluss des UN-kaufrechtes. der
ausschließliche gerichtsstand ist konstanz. |